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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in Erteilung

D05000631 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Arbeit als Anästhesietechnische Assistentin oder Änasthesietechnischer Assistent, ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Anästhesietechnische Assistentin oder Änasthesietechnischer Assistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 1 (1-2) ATA-OTA-G § 69 ATA-OTA-G § 70 ATA-OTA-G

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“ beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018139001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden