Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in Erteilung
D05000631• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Arbeit als Anästhesietechnische Assistentin oder Änasthesietechnischer Assistent, ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Anästhesietechnische Assistentin oder Änasthesietechnischer Assistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 1 (1-2) ATA-OTA-G § 69 ATA-OTA-G § 70 ATA-OTA-G
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“ beantragen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018139001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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