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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Pflegefachkraft

D05000624 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Pflegefachkraft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018138001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden