Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Pflegefachkraft
D05000624• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018138001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden