Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Notfallsanitäter
D05000621• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018096001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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