Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Physiotherapeut
D05000617• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018083001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / -therapeut Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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