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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Physiotherapeut

D05000617 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Physiotherapeut*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018083001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / -therapeut Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden