Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Gesundheitsaufseher
D05000612• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseherin“ oder „Gesundheitsaufseher“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 21 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gesundheitsaufseher (innen) (APO-Ges.-Aufs.)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018067001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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