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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Gesundheitsaufseher

D05000612 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseherin“ oder „Gesundheitsaufseher“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gesundheitsaufseher (innen) (APO-Ges.-Aufs.)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Gesundheitsaufseher*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018067001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden