Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Kinderkrankenpfleger
D05000604• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Kinderkrankenpflegerin oder Kinderkrankenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Kinderkrankenpflegerin oder als Kinderkrankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Kinderkrankenpflegerin “ oder „Kinderkrankenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018039001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / -pfleger Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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