Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
D05000513• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier. Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
Handlungsgrundlage
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 19 und § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge (EG-FGV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99036005005002 "Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden