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Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

D05000513 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier. Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 19 und § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge (EG-FGV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99036005005002 "Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden