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Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung

D05000487 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Finanzanlagenvermittler*in vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater*in. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler*in und Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein. Als Finanzanlagenvermittler*in sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.

Handlungsgrundlage


  • § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden