Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
D05000341• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 14 Apothekengesetz (ApoG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99004001005000 "Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden