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Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

D05000341 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 14 Apothekengesetz (ApoG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99004001005000 "Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden