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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

D05000269 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung.

Handlungsgrundlage


  • § 33c Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Aufstellen von Geldspielgeräten beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief für die Leistung 99050027005000 "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden