Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
D05000266• Version 2.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die einen ausländischen Schulabschluss erworben haben, kann die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses mit einer Hochschulreife, einem Mittleren Schulabschlusses oder einem Hauptschulabschlusses, zur Aufnahme eines Studiums oder einer Berufstätigkeit oder die Aufnahme in die Oberstufe in Nordrhein-Westfalen erforderlich sein.
Handlungsgrundlage
- Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums ;Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GLVO);Schulgesetz für das Land NRW (Schulgesetz NRW – SchulG);Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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