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Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

D05000266 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die einen ausländischen Schulabschluss erworben haben, kann die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses mit einer Hochschulreife, einem Mittleren Schulabschlusses oder einem Hauptschulabschlusses, zur Aufnahme eines Studiums oder einer Berufstätigkeit oder die Aufnahme in die Oberstufe in Nordrhein-Westfalen erforderlich sein.

Handlungsgrundlage


  • Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums ;Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GLVO);Schulgesetz für das Land NRW (Schulgesetz NRW – SchulG);Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden