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Änderungsanzeige bei grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Änderung im Sprengstoffrecht

D05000253 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Sprengstoffgewerbe zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 13a Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

13.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Sprengstoffrecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102161008004 - "Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden