Änderungsanzeige bei grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Änderung im Sprengstoffrecht
D05000253• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Sprengstoffgewerbe zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 13a Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Anzeige über Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Sprengstoffrecht
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102161008004 - "Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden