Spielhallen Erlaubnis
D05000244• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben möchten, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Handlungsgrundlage
- § 33i Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050028005000 "Spielhallen Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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