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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

D05000225 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer in seinen Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen durchführen oder seine Geschäftsräume für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stellen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis.

Handlungsgrundlage


  • § 33a GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99050053001000 - Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden