Genehmigung zur Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse Erteilung
D05000212• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse (wie zum Beispiel Turmdrehkran, Mobilkran, Faltkran, Windmessmast oder sonstige Baugeräte) bedarf einer Genehmigung.
Handlungsgrundlage
- §§ 12, 17, 18a LuftVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden