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Genehmigung zur Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse Erteilung

D05000212 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse (wie zum Beispiel Turmdrehkran, Mobilkran, Faltkran, Windmessmast oder sonstige Baugeräte) bedarf einer Genehmigung.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 17, 18a LuftVG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigung zur Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden