Approbation als Arzt
D05000209• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Ärztin oder Arzt einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Handlungsgrundlage
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO);§ 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leistung 99018001001000 - Approbation als Arzt Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden