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Approbation als Arzt

D05000209 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Ärztin oder Arzt einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Handlungsgrundlage


  • § 3 Bundesärzteordnung (BÄO);§ 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Approbation als Ärztin oder Arzt

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leistung 99018001001000 - Approbation als Arzt Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden