Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
D05000203• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Gehwegüberfahrten zu Landes- und Kreisstraßen außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrten stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Handlungsgrundlage
- § 18 StrWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99108015134000 - "Gehwegüberfahrten Zustimmung", 99108015011000 - "Gehwegüberfahrten Änderung", 99108015182000 - "Gehwegüberfahrten Herstellung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden