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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

D05000199 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 45,46 StVO

Gültig ab

11.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einrichtung einer Parkplatzabsperrung oder Halteverbotszone für einen Umzug

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99108011153000 - "Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden