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Schulfremdenprüfung

D05000191 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer die Schule ohne Abschluss verlassen hat, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchte oder aktuell eine Ergänzungsschule besucht, kann durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben.

Handlungsgrundlage


  • §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Schulfremdenprüfung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


OZG Referenzdatenschema zu LeiKa-Schlüssel 990880200310000 (Schulfremdenprüfung Abnahme)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden