Schulfremdenprüfung
D05000191• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer die Schule ohne Abschluss verlassen hat, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchte oder aktuell eine Ergänzungsschule besucht, kann durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben.
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG Referenzdatenschema zu LeiKa-Schlüssel 990880200310000 (Schulfremdenprüfung Abnahme)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden