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Entsorgung von Elektroaltgeräten

D05000149 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99001027004000 Entsorgung von Elektroaltgeräten; Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die jeweils zuständigen Behörden geben Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren. Dies betrifft zum Beispiel Altpapier, Bioabfall, Gartenabfall, Gewerbemüll, Hausmüll, Problemstoffe, Sperrmüll, Altbatterien, Elektroschrott, Verkaufsverpackungen und Wertstoffe.

Handlungsgrundlage


  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW); Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Entsorgung von Elektroschrott

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden