Entsorgung von Elektroaltgeräten
D05000149• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99001027004000 Entsorgung von Elektroaltgeräten; Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die jeweils zuständigen Behörden geben Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren. Dies betrifft zum Beispiel Altpapier, Bioabfall, Gartenabfall, Gewerbemüll, Hausmüll, Problemstoffe, Sperrmüll, Altbatterien, Elektroschrott, Verkaufsverpackungen und Wertstoffe.
Handlungsgrundlage
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW); Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden