Antrag Auskunft zum Denkmalschutz
D05000142• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Auskunft zu den Angaben zum Denkmal gewährt Einblick in die Denkmalliste der zuständigen unteren Denkmalbehörde. Die Denkmalliste enthält Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung, das Datum des Eintrags in die Denkmalliste sowie die Denkmallistennummer.
Handlungsgrundlage
- § 3 DSchG NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden