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Antrag Auskunft zum Denkmalschutz

D05000142 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Auskunft zu den Angaben zum Denkmal gewährt Einblick in die Denkmalliste der zuständigen unteren Denkmalbehörde. Die Denkmalliste enthält Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung, das Datum des Eintrags in die Denkmalliste sowie die Denkmallistennummer.

Handlungsgrundlage


  • § 3 DSchG NRW

Gültig ab

13.10.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Auskunft zum Denkmalschutz nach § 3 DSchG NRW

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden