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Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

D05000105 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige genutzter Gewerberäume (Beginn oder Wechsel) gemäß § 2 Pfandleiherverordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief 99050077000000 Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers\

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden