Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen
D05000086• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäscherecht haben Sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geeignete Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Die Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen können Sie im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen auch an einen Dritten übertragen. Sie müssen die beabsichtigte Auslagerung jedoch vorher der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) für grundsätzliche Pflicht zu Sicherungsmaßnahmen; §6 Abs. 7 Geldwäschegesetz (GwG)
Formularangaben
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089051169002 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen"
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