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Baugenehmigung Erteilung

D05000067 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Das „normale“ Baugenehmigungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn Sie einen großen Sonderbau errichten, ändern oder die Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen. Welche das im Einzelnen sind finden sie unter dem Punkt erforderliche Unterlagen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihr Vorhaben die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder der barrierefreie Zugang vorhanden ist. Bevor Sie die Baugenehmigung nicht in den Händen halten, dürfen Sie mit den Maßnahmen nicht beginnen. Innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung müssen Sie mit den Bauarbeiten beginnen, sonst erlischt die Baugenehmigung. Ebenso erlischt die Baugenehmigung, wenn Sie Bauarbeiten mehr als ein Jahr unterbrechen. Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigungen und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

Handlungsgrundlage


  • § 65 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden