Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarken
D05000037• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die von der Jägerin oder dem Jäger nach Erlegen und fachgerechter Untersuchung des Wildkörpers bei auffälligen Befunden und bei trichinengefährdeten Tierarten ausgefüllt werden müssen. Für die Rückverfolgbarkeit des Wildstückes muss am Bauch oder Brustkorb eine amtliche Wildmarke angebracht werden. Im Wildursprungsschein wird die Nummer der Wildmarke vermerkt.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Technische Beschreibung
Erlegte Tierkörper sind mit Wildmarken zu kennzeichnen. Außerdem ist jeweils ein Wildursprungsschein auszufüllen, wofür meist die Veterinärämter zuständig sind.
Stichwörter
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Versionshinweis
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