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Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarken

D05000037 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die von der Jägerin oder dem Jäger nach Erlegen und fachgerechter Untersuchung des Wildkörpers bei auffälligen Befunden und bei trichinengefährdeten Tierarten ausgefüllt werden müssen. Für die Rückverfolgbarkeit des Wildstückes muss am Bauch oder Brustkorb eine amtliche Wildmarke angebracht werden. Im Wildursprungsschein wird die Nummer der Wildmarke vermerkt.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarken

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Erlegte Tierkörper sind mit Wildmarken zu kennzeichnen. Außerdem ist jeweils ein Wildursprungsschein auszufüllen, wofür meist die Veterinärämter zuständig sind.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden