Antrag Schülerbeförderung Kostenerstattung
D05000007• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Das Stammdatenschemata gilt für die LeiKa-Leistung: 99088011039000 Schülerbeförderung Erstattung). Das Stammdatenschemata gilt auch für die zugeordneten Leistungen mit der Leistungskennung 001 (Erstattung der Kosten bei Überschreitung der Mindestentfernung), 002 (Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke) und 003 (Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen).
Handlungsgrundlage
- SchfkVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Schülerinnen und Schülern in allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrkosten erstattet bekommen. Sofern die Voraussetzung erfüllt werden, erstattet der Schulträger die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigenanteile berechnet werden (z. B. bei privater Nutzung des Tickets).
Stichwörter
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Versionshinweis
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