Antrag Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung
D00000582• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen, dringenden humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 22-26 AufenthG
Formularangaben
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Technische Beschreibung
(keine)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden