Antrag Befreiung Ausweispflicht
D00000533• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die zuständige Personalausweisbehörde kann auf Antrag von der Ausweispflicht befreien, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dies ist bspw. der Fall für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können sowie für dauerhaft untergebrachte und betreute Personen nach § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz.
Handlungsgrundlage
- § 1 (3) PAuswG
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa-Nr.: 99008002010000, 99008002010001, 99008002010002, 99008002010003
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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