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Antrag Befreiung Ausweispflicht

D00000533 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die zuständige Personalausweisbehörde kann auf Antrag von der Ausweispflicht befreien, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dies ist bspw. der Fall für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können sowie für dauerhaft untergebrachte und betreute Personen nach § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz.

Handlungsgrundlage


  • § 1 (3) PAuswG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Nr.: 99008002010000, 99008002010001, 99008002010002, 99008002010003

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version