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Antrag Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Verlängerung

D00000439 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen: Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Deshalb können deutsche Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen Kinder nachziehen lassen.

Handlungsgrundlage


  • § 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 30 AufenthG v. 9.7.2021; S. 30-34 Richtlinie 2016/801 des Rates; S. 9-12 Richtlinie 2014/66/EU des Rates.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Metadaten angepasst