Antrag Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung
D00000408• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 3, 5, 8, 18a - 21, 48, 49, 78, 80, 81a, 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); §§ 107, 1902 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); S. 30-34 Richtlinie 2016/801 des Rates; S. 9-12 Richtlinie 2014/66/EU des Rates
Formularangaben
Technische Beschreibung
Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Der Antrag kann vom Ausländer selbst, von einem gesetzlichen Vertreter oder in manchen Fällen vom Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Der Aufenthaltstitel wird in der Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Er wird befristet erteilt, wobei eine Verlängerung möglich ist.
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