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Antrag Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Erlangung Aufenthaltserlaubnis Bewilligung

D00000340 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wird die Einreise von Fachkräften beschleunigt. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht der ausländischen Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde am Ort der Betriebsstätte beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 81a AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf eine Bewilligung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 81a AufenthG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version