Antrag Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Erlangung Aufenthaltserlaubnis Bewilligung
D00000340• Version 1.1•
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fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wird die Einreise von Fachkräften beschleunigt. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht der ausländischen Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde am Ort der Betriebsstätte beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG
Formularangaben
Antrag auf eine Bewilligung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 81a AufenthG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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