Antrag Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung
D00000311• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen. Der Antrag kann vom Ausländer selbst, von einem gesetzlichen Vertreter oder in manchen Fällen vom Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Der Aufenthaltstitel wird in der Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Er wird befristet erteilt, wobei eine Verlängerung möglich ist.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 3, 5, 16a - 17, 78 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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