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Europawahl Durchführung

Bremen 99128003058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128003058000

Leistungsbezeichnung

Europawahl Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Europawahl durchführen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahlen (Synonym), Wahl (Synonym), Europawahl (Synonym), Wähler (Synonym), Wählerin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Volltext

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler:in betritt den Wahlraum,
  • Beisitzer:in gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler:in kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler:in tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler:in wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Bearbeitungsdauer

Entfällt

Frist

Am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Europawahl durchführen
  • gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel
  • Stimmzettel wird bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt
  • anschließend betritt der Wähler oder die Wählerin einzeln die Wahlkabine
  • durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
  • anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
  • der Wähler oder die Wählerin hat die Wahlbenachrichtigung auf Verlangen vorzulegen oder sich auszuweisen
  • wenn der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen werden
  • der Schriftführer oder die Schriftführerin notiert anschließend die Stimmabgabe
  • zuständig: Statistisches Landesamt Bremen, Wahlamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden