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Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

Bremen 99015033017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015033017000

Leistungsbezeichnung

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben als Arbeitgebende beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Eingliederung (Synonym), Förderung (Synonym), Gleichstellung (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Inklusion (Synonym), Arbeitsförderung (Synonym), Technische Arbeitshilfen (Synonym), Arbeitsassistenz (Synonym), Zuschüsse (Synonym), Geldleistungen (Synonym), Behinderungsgerechte Beschäftigung (Synonym), Leistungen Inklusionsamt (Synonym), Erhalt Arbeitsplatz (Synonym), Hilfe für Menschen (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym), Hilfe und Förderung (Synonym), Leistungen an Arbeitgebende (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Leistungen Integrationsamt (Synonym), Berufsförderung (Synonym), Begleitende Hilfe (Synonym), Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (Synonym), Sicherung Ausbildungsplatz (Synonym), Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Synonym), Schaffung Arbeitsplatz (Synonym), Schaffung Ausbildungsplatz (Synonym), Leistungen für Arbeitgebende (Synonym), Leistungen für Schwerbehinderte (Synonym), Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz (Synonym), Erhalt Ausbildungsplatz (Synonym), Finanzielle Zuschüsse (Synonym), Arbeitsplatzausstattung (Synonym), Beantragung von Leistungen (Synonym), Behinderungsgerechte Einrichtung (Synonym), Sicherung Arbeitsplatz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Personal einstellen (2030200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

Volltext

Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

  • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss oder Personelle Unterstützung)
  • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
  • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
  • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen.

Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Erforderliche Unterlagen

  • Feststellungsbescheid der Versorgungsverwaltung über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden

    (kann aus Gründen des Datenschutzes direkt von der Person beim Integrationsamt eingereicht werden)

  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden
  • Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise Beamtenverhältnis

    (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)

  • Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen

    (insgesamt 3 Vergleichsangebote bei Kosten ab 5.000 €)

  • Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung

Voraussetzungen

Die  Person, für die Sie Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.

Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Es  erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.
  • Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Antragsbearbeitung ist individuell vom Einzelfall abhängig.

Frist

Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter Personen beantragen
  • Unternehmen können folgende Leistungen beantragen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte oder Auszubildende:
    • Beratung
    • finanzielle Unterstützung
  • Leistungen an Unternehmen dienen
    • zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
    • zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • zuständige Stelle legt Förderart und -umfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest
  • tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles
  • zuständig: Amt für Menschen mit Behinderung – Örtliche Fürsorgestelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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