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Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

Bremen 99012068018000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068018000

Leistungsbezeichnung

Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

Leistungsbezeichnung II

Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zum Bauvorhaben

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauordnungsrecht (Synonym), Bauaufsichtliches Verfahren (Synonym), Barrierefreiheit (Synonym), Baulückentestat (Synonym), Baumschutz (Synonym), Festsetzung von Hausnummern (Synonym), Freiflächengestaltung (Synonym), Mobilitätsmanagementmaßnahmen (Synonym), Mobilitätsnachweis (Synonym), Typengenehmigung (Synonym), Prüfingenieur (Synonym), Bauberatung (Synonym), Bauen (Synonym), Sanierung (Synonym), Renovierung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Beratung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.

Volltext

Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Was sieht der Bebauungsplan vor? Muss ich mein Bauvorhaben genehmigen lassen? Wo gebe ich meinen Bauantrag ab?

Mit diesen und anderen Fragen rund um das Thema Bauen können Sie sich an die Mitarbeiter*innen der Bauordnungsabteilung wenden. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger werden von den Mitarbeitern der Bauaufsicht beraten, sondern auch Architekten wenden sich oftmals schon vor Einreichung des Bauantrages an die Bauaufsicht.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die Beratung soll sich nur auf Fragestellungen beziehen, die Gegenstand des bauaufsichtlichen Prüfprogrammes sind oder in den Anwendungsbereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts fallen. 

Fragestellungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden fallen, sind direkt mit den jeweiligen Fachbehörden zu klären.

Kosten

Keine Angabe

Verfahrensablauf

Die Bauberatung kann telefonisch, in Textform oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.

Für eine persönliche Bauberatung empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Keine Angabe.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
  • Beratung telefonisch, per E-Mail oder persönliches Gespräch
  • Bei persönlicher Beratung sollte telefonisch ein Termin verabredet werden.
  • Zuständige Stelle: HB: SBMS – Abt. 6

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden