Wilder Müll Entsorgung
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Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
- Angaben zum Ort und der Art des Schadens
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen.
Die Beschwerden und Schadenmeldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremerhaven befinden.
Sie haben 3 Möglichkeiten:
- Mit Veröffentlichung: Sie melden Ihr Anliegen über den Schadenmelder. Ihr Anliegen wird ins Internet gestellt. Dort können sich alle über Ihr Anliegen informieren. Und Sie können sich über den Verlauf der Bearbeitung informieren.
- Vertraulich: Sie füllen das Idee- und Beschwerdeformular aus. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und nicht ins Internet gestellt. Über den Verlauf der Bearbeitung informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Ideen- und Beschwerdestelle.
- Persönlich: Sie rufen uns an unter der folgenden Nummer: +49 471 590 3030.
Durch die EBB wurde die "Leitstelle Saubere Stadt" eingerichtet. Hier können Beschwerden ebenfalls gemeldet werden. Telefonisch unter 0471 9800333 oder per E-Mail an saubere.stadt@ebb-bremerhaven.de.
- Beschwerde über wilden Müll einreichen
- Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
- Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
- Beschwerden und Schadenmeldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremerhaven befinden.
- Zuständigkeit: Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB)