Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel eintragen lassen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel aktualisieren lassen. Bei einem Personalausweis beziehungsweise elektronischen Aufenthaltstitel wird die Adressänderung/Wohnortänderung mittels Aufkleber kenntlich gemacht und die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
- Gültiger Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel
- Aktuelle Meldebestätigung
- Ihr Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
- Sie benötigen für die Änderung keinen Termin.
- Sie legen zu den Öffnungszeiten Ihr Ausweisdokument (Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel) sowie Ihre Meldebestätigung bei der Information vor.
- Es wird die Adresse im Chip Ihres Personalausweises/elektronischen Aufenthaltstitels geändert und ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel geklebt.
- Bei einer Abmeldung in das Ausland wird die Anschrift im Personalausweis und im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium durch den Hinweis „keine Wohnung in Deutschland“ beziehungsweise mit der neuen Auslandsanschrift ersetzt, wenn entsprechende Nachweise belegt wurden.
- Adresse auf Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen
- Adressänderung muss im Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel eingetragen werden
- Änderung muss unverzüglich erfolgen
- neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
- Zuständigkeit: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte