Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
16.03.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.
Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.
Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Beschwerden und Schadenmeldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremerhaven befinden.
Sie haben 3 Möglichkeiten:
- Mit Veröffentlichung: Sie melden ihr Anliegen über den Schadenmelder. Ihr Anliegen wird ins Internet gestellt. Dort können sich alle über ihr Anliegen informieren. Und Sie können sich über den Verlauf der Bearbeitung informieren.
- Vertraulich: Sie füllen das Idee- und Beschwerdeformular aus. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und nicht ins Internet gestellt. Über den Verlauf der Bearbeitung informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Ideen- und Beschwerdestelle.
- Persönlich: Sie rufen uns an unter der folgenden Nummer:
+49 471 590 3030
Wir benötigen:
- Angaben zum Ort und der Art des Schadens
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen.
- Beschwerde über eine Baustelle einreichen
- Öffentlich über Onlinedienst
- Vertraulich über Onlineformular
- Auch Telefonisch möglich
- Zuständig: Amt für Straßen- und Brückenbau