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Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

Bremen 99089014058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089014058000

Leistungsbezeichnung

Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde über eine Baustelle einreichen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie fühlen sich durch Lärm und Staub einer Baustelle belästigt?

Volltext

Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.

Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die Beschwerden und Schadenmeldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremerhaven befinden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie haben 3 Möglichkeiten:

  • Mit Veröffentlichung: Sie melden ihr Anliegen über den Schadenmelder. Ihr Anliegen wird ins Internet gestellt. Dort können sich alle über ihr Anliegen informieren. Und Sie können sich über den Verlauf der Bearbeitung informieren.
  • Vertraulich: Sie füllen das Idee- und Beschwerdeformular aus. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und nicht ins Internet gestellt. Über den Verlauf der Bearbeitung informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Ideen- und Beschwerdestelle.
  • Persönlich: Sie rufen uns an unter der folgenden Nummer:
    +49 471 590 3030

Wir benötigen:

  • Angaben zum Ort und der Art des Schadens
  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beschwerde über eine Baustelle einreichen
  • Öffentlich über Onlinedienst
  • Vertraulich über Onlineformular
  • Auch Telefonisch möglich
  • Zuständig: Amt für Straßen- und Brückenbau

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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