Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Weinanbau (Synonym), Spedition (Synonym), Weinbau (Synonym), Weintransporte (Synonym), Weinbegleitdokument (Synonym), Beförderung von Weinerzeugnissen (Synonym), Weinkontrolle (Synonym), Weinüberwachung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.03.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Nach Anmeldung im Onlinedienst und Registrierung des Antragssteller sind die erforderlichen Angaben für den Erhalt von Weinbegleitpapieren einzutragen.
- Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
- Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden
- Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
- Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
- das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
- unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments
- zuständig: Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz