Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Bremen 99160014261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014261000

Leistungsbezeichnung

Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Weinanbau (Synonym), Spedition (Synonym), Weinbau (Synonym), Weintransporte (Synonym), Weinbegleitdokument (Synonym), Beförderung von Weinerzeugnissen (Synonym), Weinkontrolle (Synonym), Weinüberwachung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine Angabe

Kosten

Keine Angabe

Verfahrensablauf

Nach Anmeldung im Onlinedienst und Registrierung des Antragssteller sind die erforderlichen Angaben für den Erhalt von Weinbegleitpapieren einzutragen.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
  • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden
  • Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
  • Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
  • das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
  • unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments
  • zuständig: Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden