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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

Bremen 99107015017000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107015017000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Beratung (Synonym), ALG II (Synonym), ALG II (Synonym), Gewalt (Synonym), Eingliederung (Synonym), Vermittlung (Synonym), Arbeitslosigkeit (Synonym), arbeitsuchend (Synonym), Vermittlungshemmnis (Synonym), Wiedereinstieg (Synonym), arbeitslos (Synonym), Arbeitssuchend (Synonym), Wohnung (Synonym), Entlassung (Synonym), persönliche Beratung (Synonym), AG (Synonym), Wohnungsbeschaffung (Synonym), wohnungslos (Synonym), Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes (Synonym), Hilfe zur Ausbildung (Synonym), geschlossene Einrichtung (Synonym), gewaltgeprägte (Synonym), Gefängnis (Synonym), persönliche Betreuung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sind Sie beispielsweise infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage geraten, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von Expert:innen nicht überwinden können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".

Volltext

Die "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Beratung von Hilfesuchenden und deren Angehörigen
  • ambulante oder stationäre Betreuung
  • Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags

Die Leistung wird ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Soweit der jeweilige Bedarf durch andere Vorschriften der Sozialgesetzbücher VIII und XII gedeckt werden kann, haben diese Vorrang.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Gültiger Personalausweis

    beziehungsweise Nachweis Aufenthaltsstatus

  • Falls vorhanden:
    • Schwerbehindertenausweis
    • Pflegegradeinstufung
  • Bei Beantragung einer stationären Versorgung:
    • Einkommensunterlagen (zum Beispiel Lohnbescheinigung, komletter Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid)
  • Komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate

    (Bitte beachten Sie, dass Sie bei einzureichenden Kontoauszügen schwärzen dürfen, sofern der Buchungstext einen Rückschluss auf „rassistische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“ zulässt. Der Buchungsbetrag darf nicht geschwärzt werden.)

  • Vermögen (Sparbuch, Festgeld, PKW)

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat jede Person, die in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:

  • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
  • Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
  • Gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
  • Vergleichbare nachteilige Lebensumstände

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

  • Die "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" muss beantragt werden.
  • Um eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig.

Frist

Einzelfallabhängig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
  • Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
  • Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden
  • Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
  • Zuständigkeit: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt (Amt 50/22)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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