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Einwohnerfragestunde Durchführung

Bremen 99030005058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030005058000

Leistungsbezeichnung

Einwohnerfragestunde Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Einwohnerfrage in Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Sinn der Einwohnerfragestunde besteht darin, dass Einwohner:innen den Vorsitzenden eines Ausschusses der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn seiner Sitzungen in Angelegenheiten des Ausschusses Fragen stellen und Antworten erwarten können.

Volltext

Jede ordentliche Sitzung eines Ausschusses beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 1 „Einwohnerfragestunde“. Dieser dauert maximal 60 Minuten. Liegen keine schriftlich eingereichten Fragen mehr vor und wird auch mündlich keine Frage mehr an die Ausschussvorsitzende oder an den Ausschussvorsitzenden gerichtet, ruft die/der Vorsitzende die weiteren Tagesordnungspunkte auf. Mündliche Fragen können nur bis zum Aufruf des nächsten Punktes der Tagesordnung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Einwohnerfragen können schriftlich per E-Mail, über das Online-Formular und in der Sitzung mündlich gestellt werden.

Voraussetzungen

Fragestellende Personen können nur Einwohner:innen der Stadt Bremerhaven sein, das heißt natürliche Personen, die in Bremerhaven wohnen, nicht aber juristische Personen oder Vereinigungen (zum Beispiel politische Parteien, Stadtteilkonferenzen). Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann bis 12:00 Uhr des letzten Arbeitstages vor der Sitzung schriftlich eine Frage mit bis zu 2 Zusatzfragen stellen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren/Kosten an.

Verfahrensablauf

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann bis 12:00 Uhr des letzten Arbeitstages vor der Sitzung schriftlich eine Frage mit bis zu 2 Zusatzfragen stellen.

Fragen sollten möglichst präzise gestellt werden. Dem Charakter einer Einwohnerfragestunde widerspricht es, wenn Fragen Angelegenheiten betreffen, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren und/oder laufende Verwaltungsverfahren betreffen, in denen einer Fragestellerin oder einem Fragesteller Auskunftsmöglichkeiten zum Beispiel nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen wie § 25 BremVwVfG (Beratungs- und Auskunftsrechte im Einzelfall) oder § 29 BremVwVfG (Akteneinsicht für Beteiligte) zur Verfügung stehen.

Schriftliche Fragen werden nur beantwortet, wenn die Fragestellerin oder der Fragesteller ihren/seinen Vor- und Familiennamen, die Telefonnummer und die Anschrift angibt und erklärt, mit einer Veröffentlichung ihres/seines Vor- und Familiennamens und der Frage im Ratsinformationssystem der Stadt Bremerhaven einverstanden zu sein und mitteilt, an welchen Ausschuss die Frage gerichtet ist. Fragen können auch per E-Mail oder über das Online-Formular gestellt werden, wenn sie die genannten Angaben enthalten. 

Das Büro der Stadtverordnetenversammlung agiert als zentrale Annahmestelle der Einwohnerfragen und leitet alle eingegangen Einwohnerfragen unverzüglich und unkommentiert an die/den Schriftführerenden des jeweiligen angefragten Ausschusses weiter.

Sollten bei schriftlich eingereichten Einwohnerfragen die formalen Voraussetzungen nicht gegeben sein, werden diese von dem beziehungsweise der zuständigen angefragten Ausschussvorsitzenden an die fragestellende Person zurückgegeben und erst dann zugelassen, wenn die formellen Voraussetzungen vorliegen. Die geltenden Fristen bleiben davon unberührt.

Erläuternde Texte sind für eine Einwohnerfragestunde ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.

Einwohnerfragen und Zusatzfragen, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können, beantwortet die Ausschussvorsitzende oder der Ausschussvorsitzende schriftlich. Die schriftliche Antwort wird der Fragestellerin beziehungsweise dem Fragesteller und den Ausschussmitgliedern bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zugesandt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und hängt von dem Sitzungstermin des angefragten Ausschusses ab.

Frist

Schriftlich: bis 12:00 Uhr des letzten Arbeitstages vor der Sitzung (eine Frage mit bis zu 2 Zusatzfragen). Mündlich: bis zum Aufruf des nächsten Punktes der Tagesordnung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal