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Petition Prüfung

Bremen 99030009029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030009029000

Leistungsbezeichnung

Petition Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Petition - Bitten und Beschwerden / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beschwerde (Synonym), Petent (Synonym), Eingabe (Synonym), eingeschränktes Petitionsrecht (Synonym), Petitionsausschuss (Synonym), Öffentliche Petitionen (Synonym), Bitte (Synonym), Online-Petitionen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Volltext

Prinzipiell kann alles, was Handlungen oder Unterlassungen städtischer Ämter oder Einrichtungen betrifft, Gegenstand einer Petition sein. Das sind zum Beispiel Forderungen und Vorschläge, aber auch Beschwerden. Ausgenommen sind alle Angelegenheiten, die auf dem Rechtsweg zu klären sind. 

Petitionen können somit unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen keine Unterlagen.
    • Wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich oder über das Online-Formular (eine einfache E-Mail reicht nicht aus) schildern. Sie können Ihr Anliegen auch im Büro der Stadtverordnetenversammlung zu Protokoll geben

Voraussetzungen

Jede natürliche Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder elektronisch (ausschließlich über das Online-Formular) mit Bitten oder Beschwerden, Anregungen und Kritik (Petitionen) an die Stadtverordnetenversammlung zu wenden oder diese dort zu Protokoll zu geben. Petitionen können auch durch gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter:innen eingelegt werden. Juristische Personen des öffentlichen Rechts steht das Petitionsrecht insoweit zu, als die Petition einen Gegenstand ihres sachlichen Zuständigkeitsbereiches betrifft.

Kosten

Es fallen keine Gebühren/Kosten an.

Verfahrensablauf

Es gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie zum Beispiel auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Ihre Eingabe können Sie schriftlich per Post oder elektronisch (über das Online-Formular) einreichen. Der Brief sollte Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen unmittelbar beim Büro der Stadtverordnetenversammlung zu Protokoll zu geben.  

Wenn Ihre Eingabe beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingegangen ist, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss den Magistrat um eine Stellungnahme. Die abschließende Stellungnahme vom Petitionsausschuss, wie mit der Eingabe weiter verfahren werden soll, wird der Stadtverordnetenversammlung als Empfehlung vorgelegt. 

Bearbeitungsdauer

Das Petitionsverfahren nimmt grundsätzlich einige Zeit in Anspruch.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Petition - Bitten und Beschwerden / Bremerhaven
  • Das Recht mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden:
    • Jede Person einzeln oder
    • in Gemeinschaft mit anderen
  • Es gelten keine besonderen Formvorschriften, wichtig ist aber:
    • Anliegen muss schriftlich geschildert werden (eine E-Mail reicht nicht aus).
    • Online-Service vorhanden.
  • Zuständigkeit: Büro der Stadtverordnetenversammlung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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